Zum Inhalt springen
GenehmigungscheckGenehmigungscheck
Genehmigung prüfen

Gartenhäuser · alle 16 Bundesländer

Gartenhaus ohne Baugenehmigung: was in Ihrem Bundesland gilt

Freistehendes Gebäude im Garten ohne Aufenthaltsraum, Feuerstätte oder Sanitäranlagen — der klassische Fall des verfahrensfreien Vorhabens.

Rechtsstand: 12.09.2026Auch: Gerätehaus, Gartenlaube, Geräteschuppen, Schuppen, Gartenhütte

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

30 bis 75 m³ beziehungsweise 10 bis 30 m² — je nach Bundesland. Schon die Maßeinheit unterscheidet sich: 11 Länder messen den Brutto-Rauminhalt, 5 Länder messen die Brutto-Grundfläche. Die Freistellung gilt ausschließlich im Innenbereich; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist stets ein Bauantrag erforderlich.

Stand: 12.09.2026

Gartenhaus: Schwellenwerte aller 16 Bundesländer

16 von 16 Bundesländern

Verfahrensfreie Gartenhäuser: Schwellenwert, Fundstelle, Abstandsflächenkoeffizient, Behandlung im Außenbereich und Prüfdatum, je Bundesland.
FundstelleAußenbereich
Baden-WürttembergBW40 § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a0,4 × H, mind. 2,50 meingeschränkt frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BayernBY75 Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO0,4 × H, mind. 3,00 meingeschränkt frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BerlinBE10 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BrandenburgBB75 § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BremenHB12 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
HamburgHH30 § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a0,4 × H, mind. 2,50 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
HessenHE30 § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.10,4 × H, mind. 2,50 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Mecklenburg-VorpommernMV30 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
NiedersachsenNI75 § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.10,4 × H, mind. 3,00 meingeschränkt frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Nordrhein-WestfalenNRW75 § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei25.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Rheinland-PfalzRP50 § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO0,4 × H, mind. 3,00 meingeschränkt frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
SaarlandSL75 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
SachsenSN75 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sachsen-AnhaltST10 § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus
Schleswig-HolsteinSH30 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO0,4 × H, mind. 3,00 meingeschränkt frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
ThüringenTH10 § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gartenhaus nach Bundesland

Diese 16 Bundesländer weichen in mindestens zwei Punkten vom bundesweiten Muster ab und haben deshalb eine eigene Seite. Die übrigen 0 folgen dem oben dargestellten Regelfall und sind in dieser Tabelle vollständig abgebildet.

Mecklenburg-Vorpommern führt Garagen unter derselben Vorschrift wie Gartenhäuser: gleicher Schwellenwert, gleiche Maßeinheit, dieselbe Fundstelle. Die betreffenden Landesseiten gelten deshalb für beide Vorhabenarten. Alle sechzehn Länder für Garagen stehen unter Garage ohne Baugenehmigung.

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führen Sonstige Nebenanlagen unter derselben Vorschrift wie Gartenhäuser: gleicher Schwellenwert, gleiche Maßeinheit, dieselbe Fundstelle. Die betreffenden Landesseiten gelten deshalb für beide Vorhabenarten. Alle sechzehn Länder für Sonstige Nebenanlagen stehen unter Sonstige Nebenanlage ohne Baugenehmigung.

Gartenhaus oder Nebenanlage — der Name entscheidet nicht, die Katalognummer schon

In den Freistellungskatalogen der Landesbauordnungen taucht das Wort „Gartenhaus" praktisch nirgends auf. Rechtlich läuft es unter derselben Nummer wie Gewächshaus, Holzlager oder Fahrradunterstand: ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten unterhalb einer Landesschwelle aus Rauminhalt oder Grundfläche. Ob der Bau als Gartenhaus, Gerätehaus oder Nebenanlage bezeichnet wird, ändert an der Prüfung nichts — maßgeblich ist die Nummer im Katalog, nicht der Umgangsname. Die einzige Ausnahme ist Bremen: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO nennt „Gartengerätehäuser" ausdrücklich und räumt ihnen mit 12 Quadratmetern zwei Quadratmeter mehr ein als dem allgemeinen eingeschossigen Gebäude mit 10 Quadratmetern. Dass ausgerechnet dieser Umgangsname in einem von sechzehn Ländern eine eigene Zahl bekommt, bestätigt die Regel für die übrigen fünfzehn: Dort gibt es keine gesonderte Gartenhaus-Schwelle, sondern nur die eine Zeile, die sich Gartenhaus und Nebenanlage teilen.

Die Freistellung aus der Landesbauordnung beantwortet nur, ob für das Gartenhaus ein Verfahren nötig ist — sie sagt nichts darüber, ob es an seinem Standort überhaupt zulässig ist. Fehlt eine eigene Festsetzung für Nebengebäude im Bebauungsplan, entscheidet § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO: Untergeordnete Nebenanlagen sind nur zulässig, wenn sie dem Nutzungszweck der Grundstücke oder des Baugebiets dienen und dessen Eigenart nicht widersprechen. Ein Gartenhaus, das die Landesschwelle unterschreitet, hat damit erst die bauordnungsrechtliche Hürde genommen; die planungsrechtliche folgt unabhängig davon und kann eigenständig scheitern, etwa wenn Lage, Höhe oder Nutzung aus dem Rahmen der übrigen Bebauung fallen. Beide Prüfungen sind kumulativ und laufen unabhängig vom Namen, den der Bauherr für sein Vorhaben wählt.

Wo die Grenze zwischen Gartenhaus und einem aufenthaltsraumpflichtigen Bauvorhaben verläuft, legt nicht der Bund, sondern jedes Land für sich fest. Die meisten Landesbauordnungen knüpfen die Freistellung ausdrücklich daran, dass das Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bleibt; ein eingebauter Ofen oder eine beheizte Sitzecke genügt dort, die Nummer zu verlassen und das Vorhaben genehmigungspflichtig zu machen. Bayern stellt diese Bedingung für seine Innenbereichs-Schwelle nicht: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO lässt Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich unabhängig von einem Aufenthaltsraum verfahrensfrei — erst im Außenbereich verlangt dieselbe Vorschrift ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, dann aber nur bis 20 m³. Ein Gartenhaus mit Sitzecke, das in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg allein wegen des Aufenthaltsraums aus der Freistellung fällt, bleibt unter denselben Maßen in Bayern verfahrensfrei.

Eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 Quadratmeter, Gartengerätehäuser bis 12 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich.

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Außer den in den §§ 2 bis 13 genannten Anlagen sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen.

§ 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 31.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.09.2026 — an der Primärquelle geprüft

§ 14 Abs. 1 BauNVO, § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO

Ratgeber rund um ein Gartenhaus

Häufige Fragen zu Gartenhäuser

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Das entscheidet das Bundesland — und schon die Maßeinheit ist nicht überall dieselbe. Elf Länder rechnen im Brutto-Rauminhalt, von 30 m³ in Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein bis 75 m³ in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Fünf Länder messen stattdessen die Grundfläche: Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen 10 m², Bremen 12 m², Mecklenburg-Vorpommern 30 m².

Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei und genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei ist der Begriff der Landesbauordnungen: Es findet kein bauaufsichtliches Verfahren statt. Genehmigungsfrei ist die umgangssprachliche Entsprechung. Beide bedeuten nicht, dass die Bauvorschriften nicht gelten. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Naturschutz gelten unverändert — nur geprüft wird nichts.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?

Alle sechzehn Länder rechnen inzwischen mit 0,4 der Wandhöhe; Niedersachsen hat den früheren Wert von 0,5 zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Das Mindestmaß beträgt 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe dürfen unter engen Bedingungen direkt an die Grenze.

Darf ich ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen?

Ja, wenn es keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätte enthält, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und die Wandlänge an dieser Grenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 15 m zulässig. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Fast nirgends. Elf Landesbauordnungen nehmen den Außenbereich ausdrücklich aus; fünf Länder lassen dort eine eigene, kleinere Schwelle gelten — Baden-Württemberg 20 m³, Bayern 20 m³, Niedersachsen 40 m³, Rheinland-Pfalz 10 m³, Schleswig-Holstein 10 m³. Ein Gartenhaus nach § 35 BauGB ist dort ohnehin meist materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Auch ein Bauantrag führt in aller Regel nicht zur Genehmigung.

Was passiert, wenn man ein Gartenhaus ohne Genehmigung baut?

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung untersagen, den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen. Die Rahmen der Länder reichen bis in den fünfstelligen Bereich. Ein Schwarzbau wird durch Zeitablauf nicht legal. Ein nachträglicher Bauantrag ist möglich, führt aber nur bei materieller Zulässigkeit zum Erfolg.

Wie berechnet man den Brutto-Rauminhalt eines Gartenhauses?

Außenmaße multiplizieren. Beim Flachdach: Länge × Breite × Wandhöhe. Beim Satteldach kommt das halbe Dachvolumen hinzu, also Länge × Breite × (Wandhöhe + halbe Dachhöhe). Beim Pultdach wird mit dem Mittel aus Trauf- und Firsthöhe gerechnet. Gemessen wird außen, einschließlich Wandstärke.

Ab wann ist ein Gartenhaus ein Aufenthaltsraum?

Sobald der Raum zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt oder geeignet ist. Hobbyraum, Büro und Gästezimmer sind Aufenthaltsräume, ein Geräteschuppen ist keiner. Entscheidend ist die Zweckbestimmung, nicht die Einrichtung. In zwölf Ländern nennt der Katalog den Aufenthaltsraum ausdrücklich als Ausschlussgrund; Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen knüpfen die Verfahrensfreiheit allein an die Größe.

Braucht man für ein Gartenhaus mit 24 m² eine Baugenehmigung?

Aus der Fläche allein nicht, denn elf Länder messen den Rauminhalt. 24 m² Grundfläche ergeben bei 2,50 m mittlerer Höhe rund 60 m³ — in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Sachsen und im Saarland verfahrensfrei, in Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz nicht. Wo nach Grundfläche gerechnet wird, liegen 24 m² nur in Mecklenburg-Vorpommern unter der Schwelle.

Wie groß darf ein Gartenhaus im Kleingarten sein?

Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, so § 3 Abs. 2 BKleingG. Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt zusätzlich zur Landesbauordnung, also auch dort, wo diese großzügiger wäre.

Wer entscheidet, ob mein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt?

Die Gemeinde beziehungsweise die untere Bauaufsichtsbehörde. Verbindlich wird die Auskunft erst durch einen Bauvorbescheid nach einer Bauvoranfrage; dieser bindet die Behörde in der Regel drei Jahre. Eine telefonische Auskunft ist rechtlich nicht bindend.

Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?

Nein. Der Genehmigungscheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hier veröffentlichten Rechtsdaten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Verbindlich entscheidet ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde.