Hamburg · HBauO
Baugenehmigung in Hamburg: was die HBauO erlaubt
Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt, welche Vorhaben in Hamburg ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Hamburg ohne Baugenehmigung sein?
Bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Hamburg verfahrensfrei, so § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m.
Rechtsgrundlage: § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. aStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Hamburg
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 30 m³ | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 30 m² | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 HBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 30 m³ | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Hamburg
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 2,50 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 2,50 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 2,50 m; an den Grenzen zu anderen Baugebieten gilt Satz 1.
- Hamburg liegt wie Baden-Württemberg und Hessen beim Mindestmaß von 2,50 m und damit unter dem 3-m-Standard der Musterbauordnung.
An die Grenze bauen in Hamburg
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Ein Stadtstaat, eine Bauaufsicht — und zweieinhalb Meter
Hamburg gehört mit Baden-Württemberg und Hessen zu den drei Ländern, deren Abstandsfläche bei 2,50 m endet und nicht bei 3 m. Dreizehn Länder nennen die drei Meter, die auch die Musterbauordnung vorsieht. Ein halber Meter klingt nach wenig; auf einem 18 m tiefen Reihenhausgrundstück ist er die Differenz zwischen einer Terrassenüberdachung, die passt, und einer, die nicht passt.
Das Gartenhaus misst Hamburg in Kubikmetern: 30 m³, dieselbe Zahl wie Hessen und Schleswig-Holstein. Bei 2,40 m mittlerer Höhe sind das 12,5 m² Grundfläche, also ein Häuschen von etwa 3,00 × 4,00 m. Wer daneben Mecklenburg-Vorpommerns 30 m² liest, sieht dieselbe Ziffer und eine fast dreimal so große Hütte — die Einheit entscheidet hier mehr als die Zahl.
Und die Fundstelle: Die verfahrensfreien Vorhaben stehen nicht im Text des § 61 HBauO, sondern in der Anlage, auf die er verweist. Zitiert wird deshalb „§ 61 HBauO in Verbindung mit der Anlage, Abschnitt I“ — ein bloßes „§ 61 HBauO“ nennt die Verweisungsnorm und nicht das Vorhaben. Anders als in den Flächenländern gibt es dafür nur eine Adresse: Ein Stadtstaat hat keine Kreise, an die die Bauaufsicht verteilt wäre.
§ 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a; § 6 Abs. 5 Satz 1 HBauOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Hamburgische Bauordnung, § 61 mit der Anlage sowie § 6 Abs. 5, auf dem Landesrechtsportal Hamburg; die Auszählung der Mindestmaße über alle sechzehn Länder aus dem Datensatz dieser Website.
Besonderheiten Hamburgs
- Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in Hamburg nicht im Paragraphentext, sondern in der Anlage, auf die § 61 HBauO verweist.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 3 Einträge zu Hamburg; der jüngste stammt vom 11. September 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal HamburgHäufige Fragen zu Hamburg
Wie groß darf ein Gartenhaus in Hamburg ohne Baugenehmigung sein?
Bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Hamburg nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Hamburg zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,5 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 HBauO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 2,5 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Hamburg direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 HBauO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Hamburg genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Hamburg genehmigungsfrei?
Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 61 HBauO i. V. m. der Anlage. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Hamburg auch im Außenbereich?
Nein. HBauO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

