Nordrhein-Westfalen · BauO NRW
Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen: was die BauO NRW erlaubt
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) regelt, welche Vorhaben in Nordrhein-Westfalen ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 25.08.2026Stand: 25.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRWStand: 25.08.2026
Alle Vorhabenarten in Nordrhein-Westfalen
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 75 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW | 25.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW | 01.09.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW | 01.09.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 30 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW | 28.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO NRW | 07.09.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | 30 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW | 28.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 75 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW | 25.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Nordrhein-Westfalen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, in Kerngebieten von 0,25 H, jedoch jeweils mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.
An die Grenze bauen in Nordrhein-Westfalen
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 18,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind. Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten.
- Anders als in der Musterbauordnung steht die Feuerstätte der Privilegierung nicht entgegen: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW lässt in diesen Gebäuden Feuerstätten bis 28 kW Nennleistung und Wärmepumpen ausdrücklich zu.
- Solaranlagen an und auf einem privilegierten Grenzgebäude nennt § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 BauO NRW eigens. Ein Solarcarport an der Grenze verliert die Privilegierung durch die Module also nicht.
Fünfundsiebzig Kubikmeter — aber mit Bedingungen, die drei andere nicht stellen
Sechs Länder nennen für das Gartenhaus 75 m³: Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen. Damit ist das die größte Gruppe im Vergleich — und sie ist innerlich geteilt. Bayern, das Saarland und Sachsen knüpfen ihre Zeile allein an das Volumen. Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verlangen zusätzlich, dass das Gebäude keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthält.
Für die Planung ist das der Unterschied zwischen einem Geräteschuppen und einem Gartenbüro. Fünfundsiebzig Kubikmeter sind bei 2,50 m mittlerer Höhe dreißig Quadratmeter Grundfläche, also ein Haus von 5,00 × 6,00 m — reichlich Platz für einen Arbeitsplatz. In Nordrhein-Westfalen hebt genau dieser Arbeitsplatz die Freistellung auf, in Bayern nicht, obwohl beide Länder dieselbe Zahl im Gesetz führen. Wer eine Vergleichstabelle nur nach der Schwelle liest, übersieht das.
Beim Grenzabstand geht Nordrhein-Westfalen einen eigenen Weg: 18 m Gesamtlänge statt der 15 m, die die Musterbauordnung vorsieht und die dreizehn Länder übernommen haben. Nur Bremen liegt gleich. Maßgeblich ist die BauO NRW 2018 in der seit dem 1. September 2026 geltenden Fassung — der BauCode NRW hat § 6 Abs. 5 und Abs. 8 unverändert gelassen.
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und § 6 Abs. 8 Satz 3 BauO NRWQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 01.09.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und § 6 Abs. 8, konsolidierte Fassung gültig ab 1. September 2026 auf recht.nrw.de; die Auszählung der Nutzungsbedingungen der sechs Länder mit 75 m³ aus dem Datensatz dieser Website.
Besonderheiten Nordrhein-Westfalens
- Maßgeblich ist die BauO NRW 2018 in der seit dem 1. September 2026 geltenden Fassung: An diesem Tag ist der BauCode NRW in Kraft getreten. Auf die Abstandsflächen und die Grenzbebauung wirkt er sich nicht aus — § 6 Abs. 5 und Abs. 8 sind in der alten und der neuen Fassung wortgleich; geändert hat er in § 6 nur die Absätze 1 und 4.
- Nordrhein-Westfalen lässt an der Grenze 18 m Gesamtlänge zu statt der 15 m, die die Musterbauordnung vorsieht und vierzehn Länder übernommen haben. Dieselben 18 m führt sonst nur Bremen.
- Das Land betreibt mit bauportal.nrw ein eigenes amtliches Informationsangebot, das in den Suchergebnissen zu diesem Thema regelmäßig vorne steht.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 11 Einträge zu Nordrhein-Westfalen; der jüngste stammt vom 12. September 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal Nordrhein-WestfalenHäufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
Wie groß darf ein Gartenhaus in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Nordrhein-Westfalen nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Nordrhein-Westfalen zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 5 BauO NRW. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Nordrhein-Westfalen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 18 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 BauO NRW. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei?
Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen auch im Außenbereich?
Nein. BauO NRW nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

