Bayern · BayBO
Baugenehmigung in Bayern: was die BayBO erlaubt
Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, welche Vorhaben in Bayern ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Bayern verfahrensfrei, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO. Bayern knüpft diese Schwelle an keine Nutzungsbedingung; maßgeblich ist allein die Größe im Innenbereich. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 20 m³ — dort steht dem Vorhaben aber meist § 35 BauGB entgegen. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBOStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Bayern
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 75 m³ | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 30 m² | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | ohne Größengrenze | Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BayBO | 07.09.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | genehmigungspflichtig | Art. 55 Abs. 1 BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 75 m³ | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Bayern
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m.
- Bayern hat die Abstandsflächentiefe zum 1. Februar 2021 von 1,0 H auf 0,4 H abgesenkt. Ältere Tabellen im Netz führen weiterhin den alten Wert.
An die Grenze bauen in Bayern
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen einschließlich ihrer Nebenräume und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
- Bayern beschreibt die Dachanrechnung ausdrücklich: bis 45 Grad Neigung bleibt das Dach außer Betracht, darüber zählt ein Drittel, ab 70 Grad die volle Dachhöhe.
Warum in Bayern der Schreibtisch im Gartenhaus stehen darf
Zwölf der sechzehn Länder hängen die Freistellung des Gartenhauses an Bedingungen für die Nutzung: kein Aufenthaltsraum, keine Feuerstätte, keine Toilette, kein Schlafen. Bayern gehört nicht dazu. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO nennt das Volumen und sonst nichts — 75 m³, und die einzige Einschränkung ist, dass das Gebäude nicht an ein anderes angebaut sein darf. Neben Bayern führen nur Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen ihre Zeile so.
Für die Planung ist das der größte Unterschied im ganzen Vergleich, und er wird selten genannt. Ein Gartenhaus von 5,00 × 4,00 m mit 2,60 m mittlerer Höhe misst 52 m³. In Bayern bleibt es verfahrensfrei, auch wenn ein Schreibtisch darin steht, eine Werkbank oder ein Ofen. Dieselbe Hütte in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen verliert die Freistellung in dem Moment, in dem sie zum Arbeitsraum wird — dort steht die Nutzungsbedingung im Gesetzestext.
Verfahrensfrei heißt trotzdem nicht: erlaubt. Der Bebauungsplan, das Abstandsflächenrecht und das Nachbarrecht gelten unverändert weiter, und ein Ofen bringt den Schornsteinfeger ins Spiel. Was entfällt, ist der Bauantrag — nicht die Vorschrift.
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Bayerische Bauordnung, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, auf dem Rechtsportal des Freistaats Bayern; die Auszählung der Nutzungsbedingungen über alle sechzehn Gartenhauszeilen des Datensatzes dieser Website.
Besonderheiten Bayerns
- Bayern zählt als einziges Land seine Bauordnung in Artikeln, nicht in Paragraphen. Ein Zitat „§ 57 BayBO“ ist immer falsch.
- Die Grenzbebauung steht in Bayern in Art. 6 Abs. 7, nicht wie in den meisten Ländern in Absatz 8.
- Bauantrag und Genehmigungsfreistellung gehen an verschiedene Stellen. Der Bauantrag ist seit dem 1. Januar 2025 bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO); die Unterlagen der Freistellung gehen unverändert an die Gemeinde (Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Bis zum 31. Dezember 2024 nahm die Gemeinde beides entgegen — Quellen aus der Zeit davor nennen für den Bauantrag die falsche Stelle.
- Die Vorlagepflicht gegenüber der Gemeinde stand bis zum 31. Dezember 2024 in Art. 58 Abs. 3 Satz 1 und steht seit dem 1. Januar 2025 wortgleich in Art. 58 Abs. 2 Satz 1. Das Erste Modernisierungsgesetz Bayern vom 23. Dezember 2024 hat den Absatz nur umnummeriert; ältere Quellen zitieren also die richtige Regel unter der falschen Absatznummer.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 9 Einträge zu Bayern; der jüngste stammt vom 12. September 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal BayernHäufige Fragen zu Bayern
Wie groß darf ein Gartenhaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO. Bayern knüpft die Schwelle an keine Nutzungsbedingung — maßgeblich ist allein die Größe. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 20 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB meist unzulässig.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Bayern zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Bayern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Bayern genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Bayern genehmigungsfrei?
Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Bayern auch im Außenbereich?
Nein. BayBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

