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Redaktion

Katharina Reimers

Fachredakteurin für Bauordnungsrecht

Rechtsstand: 12.09.2026

Porträt von Katharina Reimers

Katharina Reimers verantwortet den Datensatz dieser Seite: sechzehn Landesbauordnungen, je Zeile mit wörtlichem Zitat, Fundstelle, Primärquellenlink und Prüfdatum. Sie ist Fachredakteurin und keine Rechtsanwältin — was hier steht, ist recherchierte Information und keine Rechtsberatung.

Öffentliches Profil
xing.com/profile/Katharina_ReimersDie Zuordnung ist nicht bestätigt: Die Adresse ist aus dem Namen gebildet, und das Profil verweist nicht auf diese Website zurück.
Herausgeber
Katharina ReimersAnbieterangaben nach § 5 DDG im Impressum.
Beiträge im Ratgeber
30
Betreute Landesbauordnungen
16
Geprüfte Rechtszitate
160

Zur Person

Katharina Reimers hat an der Hochschule Biberach Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) studiert — einen Studiengang, der Bauplanungs- und Bauordnungsrecht nicht als Randfach führt, sondern als Handwerkszeug neben Kalkulation, Projektentwicklung und Vergabe. Von dort stammt die Gewohnheit, die dieser Seite ihre Form gibt: erst den Gesetzestext lesen, dann rechnen, und beides so belegen, dass eine dritte Person es nachvollziehen kann.

Über Baurecht schreibt sie seit 2014. Angefangen hat sie im Lektorat eines juristischen Fachverlags, wo sie Kommentare und Praxisleitfäden zum öffentlichen Baurecht redigiert hat; seit 2019 arbeitet sie freiberuflich als Fachredakteurin für Bauordnungs- und Nachbarrecht. Ihre Arbeit besteht zu einem guten Teil aus dem Gegenlesen von Paragraphen — und daraus, das Gelesene so aufzuschreiben, dass es jemand versteht, der noch nie eine Landesbauordnung aufgeschlagen hat.

Für den Genehmigungscheck pflegt sie den Datensatz, aus dem jede Seite dieser Website ihre Zahlen zieht. Jeder Schwellenwert wird am Gesetzestext des jeweiligen Landesrechtsportals abgeglichen und mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt. Weicht ein Wert von der bisher veröffentlichten Fassung ab, erscheint die Änderung mit Datum, Begründung und Quelle im Änderungsprotokoll — auch dann, wenn der Fehler auf dieser Seite entstanden ist.

Sie ist Redakteurin und keine Rechtsanwältin. Eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, eine Fachanwaltschaft oder eine Bauvorlageberechtigung hat sie nicht, und keine Seite dieser Website behauptet etwas anderes. Redaktionelle Arbeit heißt hier: Quellen lesen, Widersprüche benennen und offenlassen, was der Gesetzestext offenlässt. Verbindlich über ein Bauvorhaben entscheidet ausschließlich die für das Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Ihr Maßstab für einen brauchbaren Text ist die Rückfrage, die er erspart. Eine Zahl ohne Fundstelle ist deshalb keine Angabe, sondern eine Behauptung, und ein Satz, den man zweimal lesen muss, ist ein Satz zu wenig gekürzt. Wo die sechzehn Bauordnungen auseinanderfallen, steht das hier ausdrücklich — und nicht ein Mittelwert, der für kein einziges Bundesland gilt.

Redaktionelle Schwerpunkte

Wie hier gearbeitet wird

Wie der Datensatz entsteht, welche Regeln dabei gelten und was dieses Angebot bewusst nicht behauptet, steht auf der Seite Über uns. Jede Korrektur an einem Rechtswert erscheint mit Datum, Begründung und Quelle im Änderungsprotokoll.

Belege und Selbstauskunft

Die Rechtsangaben dieser Website sind einzeln belegt: Jeder Schwellenwert trägt Fundstelle, wörtliches Zitat und einen Link ins amtliche Landesrechtsportal, nachzulesen unter Quellen. Für die Angaben über die Person, die sie pflegt, gilt das nicht. Diese beruhen auf ihrer eigenen Auskunft und lassen sich von außen nicht nachprüfen:

Das heißt nicht, dass sie unzutreffend sind — es heißt, dass ihr Gewicht ein anderes ist als das einer Fundstelle. Belastbar ist an dieser Website, was sich im Gesetzestext nachschlagen lässt; die Person dahinter zu benennen, ersetzt das nicht und soll es auch nicht.

Beiträge im Ratgeber