Wintergärten · alle 16 Bundesländer
Wintergarten ohne Baugenehmigung: was in Ihrem Bundesland gilt
Allseitig geschlossener, verglaster Anbau. Sieben Länder stellen ihn inzwischen bis zu einer Flächen- oder Rauminhaltsgrenze frei, meist nur unbeheizt; in den übrigen neun bleibt er genehmigungspflichtig.
Rechtsstand: 12.09.2026Auch: Glasanbau, Sommergarten, Kaltwintergarten
Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?
50 m³ beziehungsweise 20 bis 30 m² — je nach Bundesland. Schon die Maßeinheit unterscheidet sich: 1 Länder messen den Brutto-Rauminhalt, 6 Länder messen die Brutto-Grundfläche. Die Freistellung gilt ausschließlich im Innenbereich; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist stets ein Bauantrag erforderlich.
Stand: 12.09.2026
Wintergarten: Schwellenwerte aller 16 Bundesländer
16 von 16 Bundesländern
| Fundstelle | Außenbereich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-WürttembergBW | immer genehmigungspflichtig | § 49 LBO | 0,4 × H, mind. 2,50 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BayernBY | immer genehmigungspflichtig | Art. 55 Abs. 1 BayBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BerlinBE | immer genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 BauO Bln | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BrandenburgBB | 20 m² | § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BremenHB | 30 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| HamburgHH | immer genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 HBauO | 0,4 × H, mind. 2,50 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| HessenHE | 30 m² | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.12 | 0,4 × H, mind. 2,50 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Mecklenburg-VorpommernMV | immer genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 LBauO M-V | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| NiedersachsenNI | 30 m² | § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.8 | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Nordrhein-WestfalenNRW | 30 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 28.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Rheinland-PfalzRP | 50 m³ | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| SaarlandSL | immer genehmigungspflichtig | § 60 Abs. 1 LBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| SachsenSN | immer genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 SächsBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sachsen-AnhaltST | immer genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 BauO LSA | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus |
| Schleswig-HolsteinSH | immer genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 LBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| ThüringenTH | 20 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Wintergarten nach Bundesland
Diese 6 Bundesländer weichen in mindestens zwei Punkten vom bundesweiten Muster ab und haben deshalb eine eigene Seite. Die übrigen 10 folgen dem oben dargestellten Regelfall und sind in dieser Tabelle vollständig abgebildet.
- Wintergarten in Brandenburg20 m²
- Wintergarten in Bremen30 m²
- Wintergarten in Hessen30 m²
- Wintergarten in Niedersachsen30 m²
- Wintergarten in Nordrhein-Westfalen30 m²
- Wintergarten in Thüringen20 m²
Rheinland-Pfalz behandelt Wintergärten im selben Katalogpunkt wie Terrassenüberdachungen: gleicher Schwellenwert, gleiche Maßeinheit, dieselbe Fundstelle. Die ausführliche Landesseite — mit Gesetzeswortlaut, Rechenbeispiel und Abstandsflächen — führt deshalb den Titel Terrassenüberdachung und gilt für beide Vorhabenarten:
In neun Ländern gibt es diese Freistellung überhaupt nicht
Der Wintergarten ist die einzige der acht Vorhabenarten, bei der die Mehrheit der Länder gar keine Freistellung kennt. Neun von sechzehn führen ihn in keinem Katalog: Dort ist er genehmigungspflichtig, unabhängig von seiner Größe. Vier Länder ziehen die Grenze bei 30 m², zwei bei 20 m², und Rheinland-Pfalz misst wieder in Kubikmetern.
Das ist kein Zufall und kein Versäumnis der Gesetzgeber, sondern eine Folge der Einordnung. Ein Wintergarten, der offen mit dem Wohnraum verbunden ist, ist im Regelfall ein Aufenthaltsraum und damit Bestandteil des Hauptgebäudes — und für Aufenthaltsräume gelten Anforderungen an Höhe, Belichtung und Lüftung, die eine Behörde prüfen können muss. Eine Freistellung wäre eine Freistellung von genau dieser Prüfung.
Entscheidend ist deshalb nicht die Verglasung und nicht die Heizung, sondern die Nutzung. Ein gewächshausartiger Vorbau, in dem Pflanzen überwintern, ist eine Nebenanlage. Derselbe Vorbau mit Sofa und Esstisch ist ein Aufenthaltsraum. Die Bezeichnung im Bauantrag ändert daran nichts: Maßgeblich ist, wozu der Raum objektiv geeignet ist.
Wer die Freistellung nutzen will, plant deshalb rückwärts — von der Nutzung zur Konstruktion und nicht umgekehrt. Und wer in einem der neun Länder baut, plant den Bauantrag von vornherein ein, statt auf eine Schwelle zu hoffen, die es dort nicht gibt.
Die Freistellungskataloge der sechzehn LandesbauordnungenQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Auszählung der sechzehn Wintergarten-Zeilen des Datensatzes dieser Website; die Einordnung als Aufenthaltsraum nach Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, Bearbeitung Determann/Stühler, 12. Auflage 2014, § 14 Rn 10.2 und 10.3.
Was neben der Größe zählt
Die Größenschwelle ist die erste von drei Hürden. Wer sie einhält, hat noch keine Gewissheit: Die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und das Planungsrecht sind eigenständige Prüfungen, und beide können ein dimensional zulässiges Vorhaben kippen.
Stufe 1 — Verfahrensfreiheit
Steht das Vorhaben im Katalog der Landesbauordnung, und bleibt es unter dem Schwellenwert? Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte heben die Freistellung in allen Ländern auf.
Stufe 2 — Abstandsflächen
Vor jeder Außenwand muss eine Fläche frei bleiben, deren Tiefe sich aus der Wandhöhe ergibt. Sie muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume gibt es die privilegierte Grenzbebauung — begrenzt auf drei Meter mittlere Wandhöhe und neun Meter Länge je Grenze.
Stufe 3 — Planungsrecht
Innenbereich oder Außenbereich, Festsetzungen des Bebauungsplans, Denkmalschutz, Naturschutz, Kleingartenrecht. Diese Ebene entscheidet, ob das Vorhaben am geplanten Standort überhaupt zulässig ist — unabhängig davon, ob ein Verfahren nötig wäre.
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Häufige Fragen zu Wintergärten
Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei und genehmigungsfrei?
Verfahrensfrei ist der Begriff der Landesbauordnungen: Es findet kein bauaufsichtliches Verfahren statt. Genehmigungsfrei ist die umgangssprachliche Entsprechung. Beide bedeuten nicht, dass die Bauvorschriften nicht gelten. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Naturschutz gelten unverändert — nur geprüft wird nichts.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?
Alle sechzehn Länder rechnen inzwischen mit 0,4 der Wandhöhe; Niedersachsen hat den früheren Wert von 0,5 zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Das Mindestmaß beträgt 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe dürfen unter engen Bedingungen direkt an die Grenze.
Darf ich ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen?
Ja, wenn es keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätte enthält, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und die Wandlänge an dieser Grenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 15 m zulässig. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?
Fast nirgends. Elf Landesbauordnungen nehmen den Außenbereich ausdrücklich aus; fünf Länder lassen dort eine eigene, kleinere Schwelle gelten — Baden-Württemberg 20 m³, Bayern 20 m³, Niedersachsen 40 m³, Rheinland-Pfalz 10 m³, Schleswig-Holstein 10 m³. Ein Gartenhaus nach § 35 BauGB ist dort ohnehin meist materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Auch ein Bauantrag führt in aller Regel nicht zur Genehmigung.
Was passiert, wenn man ein Gartenhaus ohne Genehmigung baut?
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung untersagen, den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen. Die Rahmen der Länder reichen bis in den fünfstelligen Bereich. Ein Schwarzbau wird durch Zeitablauf nicht legal. Ein nachträglicher Bauantrag ist möglich, führt aber nur bei materieller Zulässigkeit zum Erfolg.
Braucht ein Wintergarten eine Baugenehmigung?
Nicht überall. Sieben Länder haben den Wintergarten inzwischen in ihren Katalog aufgenommen: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Bremen bis 30 m², Brandenburg und Thüringen bis 20 m², Rheinland-Pfalz bis 50 m³. Meist gilt das nur für den unbeheizten Anbau an ein Wohnhaus der Gebäudeklassen 1 bis 3. In den übrigen neun Ländern bleibt der Wintergarten genehmigungspflichtig.
Wie groß darf ein Gartenhaus im Kleingarten sein?
Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, so § 3 Abs. 2 BKleingG. Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt zusätzlich zur Landesbauordnung, also auch dort, wo diese großzügiger wäre.
Wer entscheidet, ob mein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt?
Die Gemeinde beziehungsweise die untere Bauaufsichtsbehörde. Verbindlich wird die Auskunft erst durch einen Bauvorbescheid nach einer Bauvoranfrage; dieser bindet die Behörde in der Regel drei Jahre. Eine telefonische Auskunft ist rechtlich nicht bindend.
Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?
Nein. Der Genehmigungscheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hier veröffentlichten Rechtsdaten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Verbindlich entscheidet ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde.

