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Garagen · alle 16 Bundesländer

Garage ohne Baugenehmigung: was in Ihrem Bundesland gilt

Geschlossenes Gebäude zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Maßgeblich ist in allen Ländern die Brutto-Grundfläche, zusätzlich gelten Vorgaben zur Zufahrt.

Rechtsstand: 12.09.2026Auch: Fertiggarage, Einzelgarage, Doppelgarage

Wie groß darf eine Garage ohne Baugenehmigung sein?

30 bis 60 m² — je nach Bundesland. Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche einschließlich Dachüberstand. Die Freistellung gilt ausschließlich im Innenbereich; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist stets ein Bauantrag erforderlich.

Stand: 12.09.2026

Garage: Schwellenwerte aller 16 Bundesländer

16 von 16 Bundesländern

Verfahrensfreie Garagen: Schwellenwert, Fundstelle, Abstandsflächenkoeffizient, Behandlung im Außenbereich und Prüfdatum, je Bundesland.
FundstelleAußenbereich
Baden-WürttembergBW50 § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b0,4 × H, mind. 2,50 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BayernBY50 Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BerlinBE50 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BrandenburgBB50 § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
BremenHB50 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
HamburgHH50 § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b0,4 × H, mind. 2,50 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
HessenHE50 § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.20,4 × H, mind. 2,50 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Mecklenburg-VorpommernMV30 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
NiedersachsenNI60 § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.20,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Nordrhein-WestfalenNRW50 § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei01.09.2026 — an der Primärquelle geprüft
Rheinland-PfalzRP50 § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
SaarlandSL36 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
SachsenSN50 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sachsen-AnhaltST50 § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei12.09.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus
Schleswig-HolsteinSH50 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
ThüringenTH50 § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO0,4 × H, mind. 3,00 mnicht frei04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Garage nach Bundesland

Diese 2 Bundesländer weichen in mindestens zwei Punkten vom bundesweiten Muster ab und haben deshalb eine eigene Seite. Die übrigen 14 folgen dem oben dargestellten Regelfall und sind in dieser Tabelle vollständig abgebildet.

Mecklenburg-Vorpommern behandelt Garagen im selben Katalogpunkt wie Gartenhäuser: gleicher Schwellenwert, gleiche Maßeinheit, dieselbe Fundstelle. Die ausführliche Landesseite — mit Gesetzeswortlaut, Rechenbeispiel und Abstandsflächen — führt deshalb den Titel Gartenhaus und gilt für beide Vorhabenarten:

Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und das Saarland behandeln Garagen im selben Katalogpunkt wie Carports: gleicher Schwellenwert, gleiche Maßeinheit, dieselbe Fundstelle. Die ausführliche Landesseite — mit Gesetzeswortlaut, Rechenbeispiel und Abstandsflächen — führt deshalb den Titel Carport und gilt für beide Vorhabenarten:

Wo die Garage endet: die Grenze zum offenen Stellplatz

Der Freistellungskatalog nennt die Garage nie ohne das Wort „überdacht" — und das ist keine stilistische Wiederholung, sondern eine Tatbestandsvoraussetzung. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO befreit „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze […] mit einer Fläche bis zu 50 m²"; eine offene, unüberdachte Fläche zum Abstellen eines Fahrzeugs erfüllt diesen Tatbestand nicht, weil ihr gerade die Überdeckung fehlt, an die die Vorschrift anknüpft. Sie ist deshalb nicht etwa eine „größere" oder „einfachere" Garage, die zufällig unter einer anderen Nummer liefe — sie ist bauordnungsrechtlich ein eigenes Vorhaben und wird in Bayern folgerichtig in einer eigenen, von der Garagen-Nummer getrennten Position geführt: Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b BayBO stellt „nicht überdachte Stellplätze und sonstige Lager- und Abstellplätze und deren Zufahrten" frei, ohne die 50-m²-Grenze und die 3-Meter-Wandhöhe der Garagen-Nummer zu übernehmen; einzige verbleibende Schranke ist der Ausschluss im Außenbereich.

Verfahrensfrei heißt hier nicht ungeregelt. Ob auf einem Grundstück überhaupt ein Stellplatz vorhanden sein muss, entscheidet keine der beiden Garagen-Positionen, sondern eine eigenständige Stellplatzpflicht der Landesbauordnung, die mit dem Freistellungskatalog nichts zu tun hat. In Bayern regelt Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO, dass Stellplätze nur herzustellen sind, „wenn die Gemeinde dies durch Satzung […] angeordnet hat" — die Pflicht besteht dort also nicht unmittelbar kraft Gesetzes, sondern erst, wo eine Gemeinde sie durch eigene Satzung einführt. Das ist eine andere Frage als die Verfahrensfreiheit der Fläche selbst: Auch wo eine Satzung Stellplätze verlangt, macht das ihre Herstellung nicht genehmigungspflichtig, und auch ohne jede Stellplatzpflicht bleibt eine freiwillig angelegte Fläche an Bebauungsplan und Erschließungsrecht gebunden.

Für die Praxis kippt die Einordnung in dem Moment, in dem ein Dach hinzukommt. Wird die offene Fläche nachträglich überdacht — und sei es nur mit einem freistehenden Vordach ohne Wände —, verlässt sie die Position „nicht überdachte Stellplätze" und rutscht in die Garagen-Nummer mit deren Flächen- und Wandhöhengrenze; von dort an greift auch die Abstandsflächen-Privilegierung für grenznahe Garagen, die für die offene Fläche zuvor keine Rolle spielte. Wer nur einen offenen Pkw-Abstellplatz plant, sollte deshalb nicht die Garagengrenzen der Tabelle oben prüfen, sondern die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Stellplatzzahl — und erst mit der Planung eines Daches den Übergang zum Carport mitdenken.

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.09.2026 — an der Primärquelle geprüft

nicht überdachte Stellplätze und sonstige Lager- und Abstellplätze und deren Zufahrten, außer im Außenbereich.

Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.09.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wenn die Gemeinde dies durch Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 angeordnet hat, sind Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks herzustellen.

Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.09.2026 — an der Primärquelle geprüft

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 15 Buchst. b, Art. 47 Abs. 1 BayBO

Ratgeber rund um eine Garage

Häufige Fragen zu Garagen

Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei und genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei ist der Begriff der Landesbauordnungen: Es findet kein bauaufsichtliches Verfahren statt. Genehmigungsfrei ist die umgangssprachliche Entsprechung. Beide bedeuten nicht, dass die Bauvorschriften nicht gelten. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Naturschutz gelten unverändert — nur geprüft wird nichts.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?

Alle sechzehn Länder rechnen inzwischen mit 0,4 der Wandhöhe; Niedersachsen hat den früheren Wert von 0,5 zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Das Mindestmaß beträgt 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe dürfen unter engen Bedingungen direkt an die Grenze.

Darf ich ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen?

Ja, wenn es keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätte enthält, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und die Wandlänge an dieser Grenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 15 m zulässig. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Fast nirgends. Elf Landesbauordnungen nehmen den Außenbereich ausdrücklich aus; fünf Länder lassen dort eine eigene, kleinere Schwelle gelten — Baden-Württemberg 20 m³, Bayern 20 m³, Niedersachsen 40 m³, Rheinland-Pfalz 10 m³, Schleswig-Holstein 10 m³. Ein Gartenhaus nach § 35 BauGB ist dort ohnehin meist materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Auch ein Bauantrag führt in aller Regel nicht zur Genehmigung.

Was passiert, wenn man ein Gartenhaus ohne Genehmigung baut?

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung untersagen, den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen. Die Rahmen der Länder reichen bis in den fünfstelligen Bereich. Ein Schwarzbau wird durch Zeitablauf nicht legal. Ein nachträglicher Bauantrag ist möglich, führt aber nur bei materieller Zulässigkeit zum Erfolg.

Wie groß darf ein Gartenhaus im Kleingarten sein?

Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, so § 3 Abs. 2 BKleingG. Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt zusätzlich zur Landesbauordnung, also auch dort, wo diese großzügiger wäre.

Wer entscheidet, ob mein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt?

Die Gemeinde beziehungsweise die untere Bauaufsichtsbehörde. Verbindlich wird die Auskunft erst durch einen Bauvorbescheid nach einer Bauvoranfrage; dieser bindet die Behörde in der Regel drei Jahre. Eine telefonische Auskunft ist rechtlich nicht bindend.

Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?

Nein. Der Genehmigungscheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hier veröffentlichten Rechtsdaten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Verbindlich entscheidet ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde.