Saarland · LBO SL
Baugenehmigung im Saarland: was die LBO SL erlaubt
Landesbauordnung Saarland (LBO SL) regelt, welche Vorhaben im Saarland ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus im Saarland ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus im Saarland verfahrensfrei, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Saarland knüpft diese Schwelle an keine Nutzungsbedingung; maßgeblich ist allein die Größe im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBOStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten im Saarland
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 75 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 36 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 36 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | ohne Größengrenze | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | ohne Größengrenze | § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | genehmigungspflichtig | § 60 Abs. 1 LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 75 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen im Saarland
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe der Abstandsfläche von 0,2 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m betragen.
An die Grenze bauen im Saarland
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 12,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Nebengebäude und Nebenanlagen zum Abstellen und zum Lagern sowie Gewächshäuser bis zu 12 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze; der Brutto-Rauminhalt der einzelnen Nebengebäude, Nebenanlagen und Gewächshäuser darf jeweils 30 m³ nicht überschreiten; […] Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nach § 7 nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nr. 4 und 6 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. […] Die Anlagen nach Satz 1 Nr. 4 und 5 dürfen eine grenzseitige mittlere Wandhöhe von 3 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.
- Die Erleichterung gilt nur für Anlagen zum Abstellen oder Lagern und ist auf 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Nebengebäude begrenzt — unabhängig von der Länge an der Grenze.
Zwei Vorhaben ohne jede Größengrenze
Fünfzehn Länder begrenzen das verfahrensfreie Schwimmbecken auf 100 m³ Beckeninhalt. Das Saarland nennt keine Zahl: § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO stellt das Becken frei, ohne ein Maß dafür anzugeben. Dasselbe gilt für die Terrassenüberdachung nach Nr. 1 Buchst. h — auch dort steht die Freistellung ohne Größengrenze, während zwölf Länder bei 30 m² und Niedersachsen bei 40 m² aufhören.
Hundert Kubikmeter Beckeninhalt sind viel — ein Becken von 8,00 × 4,00 m bei 1,50 m Tiefe fasst 48 m³ und liegt überall im Rahmen. Wo die saarländische Regel wirkt, ist deshalb nicht der Gartenpool, sondern das ungewöhnlich große Becken und die tiefe, breite Überdachung. Keine Größengrenze heißt aber nicht: keine Prüfung. Das Becken bleibt eine bauliche Anlage, der Bebauungsplan gilt, und im Außenbereich hilft die Freistellung ohnehin nicht.
Ein Gegenstück dazu trägt das Saarland beim Carport, und es ist die engste Zahl seiner Art: 36 m². Sechsunddreißig Quadratmeter sind 6,00 × 6,00 m, und ein handelsüblicher Doppelcarport ist 6,00 m breit — der Dachüberstand entscheidet. Die Abstandsflächen stehen übrigens in § 7 LBO, nicht in § 6.
§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. h LBOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Landesbauordnung Saarland, § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h und Nr. 8 Buchst. b sowie § 7, auf dem Rechtsportal des Saarlandes; die Auszählung der Beckengrenzen über alle sechzehn Länder aus dem Datensatz dieser Website.
Besonderheiten des Saarlands
- Das Saarland regelt die Abstandsflächen in § 7 LBO.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 4 Einträge zu Saarland; der jüngste stammt vom 11. September 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal SaarlandHäufige Fragen zu Saarland
Wie groß darf ein Gartenhaus im Saarland ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Saarland knüpft die Schwelle an keine Nutzungsbedingung — maßgeblich ist allein die Größe. Im Außenbereich gilt die Freistellung im Saarland nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus im Saarland zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich im Saarland direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 12 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 3 und Satz 5 LBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport im Saarland genehmigungsfrei?
Bis 36 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung im Saarland genehmigungsfrei?
Nein, Saarland sieht dafür keine Verfahrensfreiheit vor. Maßgeblich ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO.
Gilt die Verfahrensfreiheit im Saarland auch im Außenbereich?
Nein. LBO SL nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

