Einfriedungen · alle 16 Bundesländer
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
Zaun, Mauer oder Sichtschutz an der Grundstücksgrenze. Maßgeblich ist nicht die Fläche, sondern die Höhe über der Geländeoberfläche — und daneben stets das Nachbarrechtsgesetz des Landes.
Rechtsstand: 12.09.2026Auch: Zaun, Gartenzaun, Mauer, Sichtschutz, Grundstückszaun
Wie hoch darf ein Zaun oder Sichtschutz ohne Baugenehmigung sein?
2 m — je nach Bundesland. Maßgeblich ist die Höhe über der Geländeoberfläche. Die Freistellung gilt ausschließlich im Innenbereich; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist stets ein Bauantrag erforderlich.
Stand: 12.09.2026
Zaun und Sichtschutz: Schwellenwerte aller 16 Bundesländer
16 von 16 Bundesländern
| Fundstelle | Außenbereich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-WürttembergBW | ohne Größengrenze frei | § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 7 Buchst. a | 0,4 × H, mind. 2,50 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BayernBY | 2 m | Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BerlinBE | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BrandenburgBB | 2 m | § 61 Abs. 2 Nr. 7 BbgBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| BremenHB | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BremLBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| HamburgHH | 2 m | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage | 0,4 × H, mind. 2,50 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| HessenHE | 2 m | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 7.1 | 0,4 × H, mind. 2,50 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Mecklenburg-VorpommernMV | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| NiedersachsenNI | 2 m | § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 6.1 | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Nordrhein-WestfalenNRW | 2 m | § 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Rheinland-PfalzRP | ohne Größengrenze frei | § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| SaarlandSL | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| SachsenSN | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sachsen-AnhaltST | 2 m | § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus |
| Schleswig-HolsteinSH | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| ThüringenTH | 2 m | § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO | 0,4 × H, mind. 3,00 m | nicht frei | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Zaun und Sichtschutz nach Bundesland
Diese 2 Bundesländer weichen in mindestens zwei Punkten vom bundesweiten Muster ab und haben deshalb eine eigene Seite. Die übrigen 14 folgen dem oben dargestellten Regelfall und sind in dieser Tabelle vollständig abgebildet.
Zwei Meter — und warum die Zahl selten die Antwort ist
Vierzehn Länder stellen Einfriedungen bis 2 m Höhe frei; zwei — Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz — nennen im Innenbereich gar keine Grenze. Die Verteilung ist damit fast so einheitlich wie beim Schwimmbecken, und sie ist trotzdem die am wenigsten hilfreiche des ganzen Vergleichs. Denn beim Zaun entscheidet das Bauordnungsrecht die Frage nur zur Hälfte.
Die andere Hälfte steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, und dort steht etwas anderes: welche Höhe ortsüblich ist, wer die Einfriedung errichten muss, wer sie bezahlt, auf welcher Seite der Grenze sie steht. Dreizehn Länder haben ein solches Gesetz, drei — Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern — haben keines; dort gelten allein die §§ 903 bis 924 BGB.
Der praktische Unterschied ist erheblich. Bauordnungsrechtlich zulässig heißt, dass kein Bauantrag nötig ist. Zivilrechtlich zulässig heißt, dass der Nachbar den Zaun nicht wieder abreißen lassen kann. Beides fällt regelmäßig auseinander: Ein zwei Meter hoher Sichtschutz kann verfahrensfrei sein und trotzdem einen Beseitigungsanspruch auslösen, weil er die ortsübliche Höhe überschreitet.
Dazu kommt der Bebauungsplan. Er kann Höhe und Art der Einfriedung eigenständig festsetzen — allerdings nur aus städtebaulichen Gründen, nicht aus rein gestalterischen. Wer plant, liest deshalb drei Quellen und nicht eine: den Freistellungskatalog des Landes, das Nachbarrechtsgesetz des Landes und den Bebauungsplan der Gemeinde.
Die Freistellungskataloge der sechzehn LandesbauordnungenQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Auszählung der sechzehn Einfriedungs-Zeilen des Datensatzes dieser Website; die drei Länder ohne eigenes Nachbarrechtsgesetz nach Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3232 vom 27. Februar 2019.
Zaun oder Hecke — zwei Regeln für dieselbe Grenze
„Einfriedung" ist der Sammelbegriff der Landesbauordnungen für das, was ein Grundstück an seiner Grenze umschließt oder abschirmt: Zaun, Mauer, Sichtschutzwand und Hecke fallen gleichermaßen darunter. Die Tabelle oben führt deshalb unter dieser einen Überschrift sechzehn Werte, die für ganz unterschiedliche Bauwerke und Pflanzen gelten. Wer nach der zulässigen Höhe für einen Zaun oder einen Sichtschutz sucht, liest dieselbe Zeile wie jemand, der das Wort „Einfriedung" eingibt.
Für das Bauordnungsrecht sind das trotzdem zwei verschiedene Fälle. Zaun, Mauer und Sichtschutzwand werden errichtet — sie sind bauliche Anlagen, und der Freistellungskatalog entscheidet, ob dafür ein Verfahren nötig ist. Eine Hecke wird gepflanzt, nicht errichtet. Was für sie gilt, steht nicht im Freistellungskatalog, sondern im Nachbarrechtsgesetz des Landes.
Mehrere Länder nennen den Sichtschutz ausdrücklich in derselben Katalogzeile wie die Einfriedung: Bayern stellt Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände gemeinsam bis 2 m Höhe frei, Hessen und das Saarland fassen Sichtschutzzäune beziehungsweise Sichtschutzwände ebenso unter dasselbe Maß. Der Schwellenwert für einen Sichtschutz ist damit derselbe wie der für einen Zaun — in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz also, im Innenbereich, gar keiner. Einen eigenen Abstand zur Grenze verlangt das Bauordnungsrecht dafür in aller Regel nicht: Weil eine Einfriedung kein Gebäude ist, fehlt ihr auch dessen Abstandsflächenpflicht. Hamburg zählt sie deshalb ausdrücklich zu den Anlagen, die ohne eigene Abstandsfläche stehen dürfen (§ 6 Abs. 8 HBauO).
Eine Hecke fällt aus diesem ganzen Vergleich heraus. Sie besteht aus lebenden Pflanzen, nicht aus Bauprodukten, und ist damit keine bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnungen — der Freistellungskatalog und seine Schwellenwerte gelten für sie schon deshalb nicht, ganz gleich, wie hoch sie wächst. Was stattdessen zählt, ist der Grenzabstand nach dem Nachbarrechtsgesetz des Landes, und der ist nach der Höhe gestaffelt. Nordrhein-Westfalen etwa verlangt für Hecken bis 2 m Höhe einen halben Meter Abstand zur Grenze, für höhere einen ganzen Meter — andere Länder staffeln enger oder in mehr Stufen, und auch das Nachbarrechtsgesetz selbst weicht zurück, sobald das öffentliche Recht einen anderen Grenzabstand vorschreibt.
Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich.
Es sind mit Hecken, vorbehaltlich des § 43, a) über 2 m Höhe 1,00 m und b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.
Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO, § 42 NachbG NRW
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Häufige Fragen zu Zaun und Sichtschutz
Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei und genehmigungsfrei?
Verfahrensfrei ist der Begriff der Landesbauordnungen: Es findet kein bauaufsichtliches Verfahren statt. Genehmigungsfrei ist die umgangssprachliche Entsprechung. Beide bedeuten nicht, dass die Bauvorschriften nicht gelten. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Naturschutz gelten unverändert — nur geprüft wird nichts.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?
Alle sechzehn Länder rechnen inzwischen mit 0,4 der Wandhöhe; Niedersachsen hat den früheren Wert von 0,5 zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Das Mindestmaß beträgt 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe dürfen unter engen Bedingungen direkt an die Grenze.
Darf ich ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen?
Ja, wenn es keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätte enthält, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und die Wandlänge an dieser Grenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 15 m zulässig. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?
Fast nirgends. Elf Landesbauordnungen nehmen den Außenbereich ausdrücklich aus; fünf Länder lassen dort eine eigene, kleinere Schwelle gelten — Baden-Württemberg 20 m³, Bayern 20 m³, Niedersachsen 40 m³, Rheinland-Pfalz 10 m³, Schleswig-Holstein 10 m³. Ein Gartenhaus nach § 35 BauGB ist dort ohnehin meist materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Auch ein Bauantrag führt in aller Regel nicht zur Genehmigung.
Was passiert, wenn man ein Gartenhaus ohne Genehmigung baut?
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung untersagen, den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen. Die Rahmen der Länder reichen bis in den fünfstelligen Bereich. Ein Schwarzbau wird durch Zeitablauf nicht legal. Ein nachträglicher Bauantrag ist möglich, führt aber nur bei materieller Zulässigkeit zum Erfolg.
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
Vierzehn Länder ziehen die Grenze bei 2 m über der Geländeoberfläche. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für den Innenbereich gar keine Höhe — dort ist die Einfriedung bauordnungsrechtlich frei. Das heißt aber nicht, dass jede Höhe zulässig wäre: Was der Nachbar hinnehmen muss, steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, dazu kommen örtliche Bauvorschriften.
Wie groß darf ein Gartenhaus im Kleingarten sein?
Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, so § 3 Abs. 2 BKleingG. Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt zusätzlich zur Landesbauordnung, also auch dort, wo diese großzügiger wäre.
Wer entscheidet, ob mein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt?
Die Gemeinde beziehungsweise die untere Bauaufsichtsbehörde. Verbindlich wird die Auskunft erst durch einen Bauvorbescheid nach einer Bauvoranfrage; dieser bindet die Behörde in der Regel drei Jahre. Eine telefonische Auskunft ist rechtlich nicht bindend.
Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?
Nein. Der Genehmigungscheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hier veröffentlichten Rechtsdaten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Verbindlich entscheidet ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde.

