Zum Inhalt springen
Genehmigungscheck

Braucht Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Geben Sie Ihre Maße ein — nicht nur das Bundesland. Sie erhalten ein Ergebnis mit Paragraph, berechneter Abstandsfläche und der größten Abmessung, die bei Ihnen ohne Verfahren zulässig ist. Für alle 16 Bundesländer und 8 Vorhabenarten.

Schwellen von 30 bis 75 m³ beziehungsweise 10 bis 30 m²Rechtsstand 04.08.2026Kostenlos, ohne Anmeldung

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag erforderlich

Ja. Ihr Vorhaben ist in Bayern verfahrensfrei: Mit 32,4 m³ bleiben Sie 42,6 m³ unter der Schwelle von 75 m³ nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Verfahrensfrei bedeutet, dass kein Bauantrag zu stellen ist — die materiellen Vorschriften gelten unverändert.

Grundfläche
12 m²
Rauminhalt
32,4 m³
Mittlere Höhe
2,70 m
Schwelle
75 m³
Bayern

Größtes Gartenhaus ohne Verfahren

Bei 2,40 m Wandhöhe sind bis zu 27,77 m² Grundfläche möglich — etwa 6,08 × 4,56 m.

Bei unverändertem Grundriss wäre eine Wandhöhe bis 5,95 m zulässig, wenn die Firsthöhe um dasselbe Maß mitwächst.

  1. Stufe 1: Verfahrensfreiheiterfüllt

    Mit 32,4 m³ bleiben Sie 42,6 m³ unter der Schwelle von 75 m³ nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO.

    Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO

  2. Stufe 2: Abstandsflächenerfüllt

    Die erforderliche Abstandsfläche von 3 m ist an allen erfassten Grenzen eingehalten.

    0,4 × 2,60 m → erforderlich 3,00 m (Mindestmaß 3,00 m)

    Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO

    • 3 m Abstand — die erforderlichen 3 m sind eingehalten.
    • 3 m Abstand — die erforderlichen 3 m sind eingehalten.
    • 3 m Abstand — die erforderlichen 3 m sind eingehalten.
    • 3 m Abstand — die erforderlichen 3 m sind eingehalten.
  3. Stufe 3: Planungsrecht und Standorterfüllt

    Im Innenbereich stehen dem Vorhaben nach Ihren Angaben keine der abgefragten standortbezogenen Hindernisse entgegen.

Zu beachten

  • Bayern knüpft die 75 m³ im Innenbereich an keine Nutzungsbedingung. Anders als in den meisten Ländern hebt ein Aufenthaltsraum die Verfahrensfreiheit hier nicht auf — die materiellen Anforderungen an Aufenthaltsräume nach Art. 45 BayBO gelten trotzdem, sie werden nur nicht geprüft.
  • Erst die Variante für den Außenbereich verlangt ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten.
  • Bayern zählt als einziges Land seine Bauordnung in Artikeln, nicht in Paragraphen. Ein Zitat „§ 57 BayBO“ ist immer falsch.
  • Die Grenzbebauung steht in Bayern in Art. 6 Abs. 7, nicht wie in den meisten Ländern in Absatz 8.
  • Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Er kann Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ausschließen oder Dachform und Firsthöhe festsetzen.
  • Bei 2,4 m Wandhöhe wären bis zu 27,77 m² Grundfläche möglich, das entspricht etwa 6,08 × 4,56 m.

Rechtsstand: 04.08.2026 · Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Schwellenwerte im Überblick

Schwelle für Gartenhäuser im Innenbereich. Elf Länder messen den Brutto-Rauminhalt in m³, fünf die Grundfläche in m² — die Einheit steht jeweils am Wert. Vollständige Vergleichstabelle mit Fundstellen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen verfahrensfrei und genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei ist der Begriff der Landesbauordnungen: Es findet kein bauaufsichtliches Verfahren statt. Genehmigungsfrei ist die umgangssprachliche Entsprechung. Beide bedeuten nicht, dass die Bauvorschriften nicht gelten. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Naturschutz gelten unverändert — nur geprüft wird nichts.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?

Alle sechzehn Länder rechnen inzwischen mit 0,4 der Wandhöhe; Niedersachsen hat den früheren Wert von 0,5 zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Das Mindestmaß beträgt 3 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe dürfen unter engen Bedingungen direkt an die Grenze.

Darf ich ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen?

Ja, wenn es keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätte enthält, die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und die Wandlänge an dieser Grenze höchstens 9 m beträgt. Über alle Grenzen zusammen sind höchstens 15 m zulässig. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch im Außenbereich?

Fast nirgends. Elf Landesbauordnungen nehmen den Außenbereich ausdrücklich aus; fünf Länder lassen dort eine eigene, kleinere Schwelle gelten — Baden-Württemberg 20 m³, Bayern 20 m³, Niedersachsen 40 m³, Rheinland-Pfalz 10 m³, Schleswig-Holstein 10 m³. Ein Gartenhaus nach § 35 BauGB ist dort ohnehin meist materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Auch ein Bauantrag führt in aller Regel nicht zur Genehmigung.

Was passiert, wenn man ein Gartenhaus ohne Genehmigung baut?

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung untersagen, den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen. Die Rahmen der Länder reichen bis in den fünfstelligen Bereich. Ein Schwarzbau wird durch Zeitablauf nicht legal. Ein nachträglicher Bauantrag ist möglich, führt aber nur bei materieller Zulässigkeit zum Erfolg.

Wie groß darf ein Gartenhaus im Kleingarten sein?

Höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, so § 3 Abs. 2 BKleingG. Die Laube darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt zusätzlich zur Landesbauordnung, also auch dort, wo diese großzügiger wäre.

Wer entscheidet, ob mein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt?

Die Gemeinde beziehungsweise die untere Bauaufsichtsbehörde. Verbindlich wird die Auskunft erst durch einen Bauvorbescheid nach einer Bauvoranfrage; dieser bindet die Behörde in der Regel drei Jahre. Eine telefonische Auskunft ist rechtlich nicht bindend.

Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?

Nein. Der Genehmigungscheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hier veröffentlichten Rechtsdaten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Verbindlich entscheidet ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde.