Abstandsflächen berechnen
Die Tiefe der Abstandsfläche ergibt sich aus der Wandhöhe mal einem landesrechtlichen Koeffizienten — mindestens jedoch aus einem festen Mindestmaß. Dieser Rechner nimmt beides und prüft zusätzlich, ob Sie unter der Ausnahme für Grenzbebauung direkt an die Grenze dürfen.
Rechtsstand: 12.09.2026
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?
In allen sechzehn Bundesländern 0,4 × Wandhöhe — mindestens jedoch 3,00 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m. Bei einem üblichen Gartenhaus greift damit fast immer das Mindestmaß. Ausnahme: Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe dürfen auf 9,00 m Länge direkt an die Grenze.
Rechtsgrundlage: § 6 MBO und die entsprechenden LandesvorschriftenStand: 12.09.2026
Wie die Abstandsfläche funktioniert
Vor jeder Außenwand eines Gebäudes muss eine Fläche von Bebauung frei bleiben. Ihre Tiefe wird senkrecht zur Wand gemessen, und sie muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen. Sie darf sich nicht mit der Abstandsfläche eines anderen Gebäudes überschneiden.
Der Koeffizient
Alle sechzehn Länder rechnen mit 0,4 der Wandhöhe. Dieser Gleichlauf ist neu: Bayern hat den Wert zum 1. Februar 2021 von 1,0 abgesenkt, Niedersachsen zum 1. Juli 2024 von 0,5. Tabellen im Netz, die für eines der beiden Länder noch den alten Wert führen, geben die frühere Rechtslage wieder.
Das Mindestmaß
Das gesetzliche Mindestmaß liegt in dreizehn Ländern bei 3,00 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen bei 2,50 m. Baden-Württemberg lässt bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m genügen, Hessen rundet das errechnete Maß auf volle 0,10 m ab. Bei Gartenhäusern liegt der rechnerische Wert praktisch immer unter dem Mindestmaß, weshalb dieses der maßgebliche Wert ist.
Die Ausnahme: Grenzbebauung
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten dürfen ohne eigene Abstandsfläche an die Grenze — begrenzt auf 3,00 m mittlere Wandhöhe, 9,00 m Länge je Grenze und 15,00 m insgesamt. Entscheidend ist die Gesamtlänge aller Grenzbauten: Steht dort schon eine 6,00 m lange Garage, bleiben für das Gartenhaus nur noch 3,00 m.
Der Regelfall — Gartenhaus mit Satteldach, 13 Länder
- Traufhöhe:
- 2,20 m
- Firsthöhe:
- 3,20 m
- Mindestmaß:
- 3,00 m
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Wandhöhe | Traufhöhe bis Schnittpunkt mit der Dachhaut | 2,20 m |
| Dachzuschlag | (3,20 m − 2,20 m) ÷ 3 | 0,33 m |
| Maßgebliche Höhe H | 2,20 m + 0,33 m | 2,53 m |
| Rechnerische Tiefe | 0,4 × 2,53 m | 1,01 m |
| Maßgeblich | größerer Wert aus 1,01 m und Mindestmaß | 3,00 m |
Hessen — dieselbe Wand, mit Abrundung
- Wandhöhe H:
- 7,40 m
- Mindestmaß:
- 2,50 m
- Abrundung:
- auf volle 0,10 m
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Rechnerische Tiefe | 0,4 × 7,40 m | 2,96 m |
| Abrundung | auf volle 0,10 m abwärts | 2,90 m |
| Vergleich Mindestmaß | 2,90 m gegen 2,50 m | 2,90 m |
Woher die 0,4 kommen
Die Zahl ist keine Konvention, sondern eine Lichtrechnung. Stehen sich zwei Gebäude gegenüber und hält jedes 0,4 H ein, beträgt der Abstand zusammen 0,8 H — das entspricht nach DIN 5034-4 einem Verbauungswinkel von rund 50 Grad. Das Schutzziel dahinter ist bescheidener, als die meisten annehmen: so viel Tageslicht im fensternahen Bereich, dass man dort bei bedecktem Himmel lesen und schreiben kann. Bis 2002 lag der Regelwert der Musterbauordnung bei 1,0 H und verfolgte daneben städtebauliche Zwecke; die haben die Länder mit der Absenkung aufgegeben.
Wenn die eingehaltene Abstandsfläche nicht reicht
Eine eingehaltene Abstandsfläche ist nicht dasselbe wie ein zulässiges Vorhaben. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ihre Einhaltung eine Prüfung am Gebot der Rücksichtnahme weder grundsätzlich noch regelmäßig ausschließt (Beschluss vom 9. Februar 2009 – 10 B 1713/08). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Fertiggarage an der Grenze beanstandet, die den Hauszugang des Nachbarn auf 60 bis 87 cm verengte (Beschluss vom 12. Oktober 2004 – 8 S 1661/04). Wer sein Maß erreicht, hat die Rechnung bestanden — nicht jede Frage.
Was nicht in die Fläche zählt
Vor die Außenwand tretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände bleiben außer Betracht; eine Größenbegrenzung dafür nennt die Musterbauordnung nicht, einzelne Länder schon. Nachträgliche Dämmung an einem bestehenden Gebäude bleibt bis 0,25 m Stärke unberücksichtigt, solange 2,50 m zur Nachbargrenze bleiben. Und in hängigem Gelände wird die Fläche waagerecht projiziert, nicht am Hang abgewickelt.
Wie dieser Rechner das Dach behandelt
Die Wandhöhe endet am Schnittpunkt von Wand und Dachhaut. Steile Dächer rechnen die Landesbauordnungen anteilig hinzu, mit unterschiedlichen Neigungsschwellen. Dieser Rechner setzt einheitlich ein Drittel der Dachhöhe an. Das ist eine bewusste Vereinfachung, die für die flachen bis mittelsteilen Dächer von Gartenhäusern auf der vorsichtigen Seite liegt; für steile Dächer und Grenzfälle ist der Wert am Landesrecht gegenzuprüfen.
Abstandsflächen in allen 16 Bundesländern
Koeffizient und Mindestmaß der Abstandsfläche unterscheiden sich zwischen den Ländern kaum, ihre Fundstelle dagegen schon: Jedes Land trägt seine eigene Paragraphenkette, und einzelne Länder regeln die Tiefe nicht in § 6, sondern in § 5, § 7 oder § 8. Die folgende Liste öffnet zu jedem Bundesland den geprüften Wortlaut mit Fundstelle und Prüfdatum — dieselben Werte, mit denen auch der Rechner oben arbeitet und die maschinenlesbar unter /api/bundeslaender.json stehen. Für fünfzehn der sechzehn Länder wurde der Wortlaut dafür unmittelbar im amtlichen Landesrechtsportal gelesen; für Sachsen-Anhalt liefert das Portal derzeit keinen durchsuchbaren Gesetzestext, weshalb diese eine Zeile als Sekundärquelle gekennzeichnet ist — erkennbar am Symbol neben dem Prüfdatum.
Baden-Württemberg
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 2,50 m
§ 5 Abs. 7 LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Baden-Württemberg
Bayern
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO27.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Bayern
Berlin
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO Bln04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Berlin
Brandenburg
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1 bis 3 BbgBO27.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Brandenburg
Bremen
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 BremLBO27.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Bremen
Hamburg
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 2,50 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 HBauO11.09.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Hamburg
Hessen
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 2,50 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBO27.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Nr. 5 LBauO M-V04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 NBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 5 BauO NRW27.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 8 Abs. 6 Satz 1 und 2 LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Rheinland-Pfalz
Saarland
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Saarland
Sachsen
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 4 SächsBO27.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Sachsen
Sachsen-Anhalt
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO LSA12.09.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht ausMehr zu Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1 LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Schleswig-Holstein
Thüringen
- Koeffizient
- 0,4 H
- Mindestmaß
- 3,00 m
§ 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüftMehr zu Thüringen
Viele Landesbauordnungen setzen für Gewerbe-, Industrie- und einzelne weitere Gebietstypen einen niedrigeren Koeffizienten an, meist 0,2 H statt 0,4 H. Baden-Württemberg zählt dazu ungewöhnlich viele Gebietstypen: neben Kerngebieten auch Dorfgebiete, dörfliche Wohngebiete, urbane Gebiete und besondere Wohngebiete. Welcher Gebietstyp im Einzelfall vorliegt, bestimmt der Bebauungsplan der Gemeinde; der genaue Wortlaut steht bei jedem Land oben.
Richtigstellung für Nordrhein-Westfalen
Für Nordrhein-Westfalen kursieren im Netz Angaben von 0,8 als Abstandsflächenkoeffizient. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen setzt in § 6 Abs. 5 Satz 1 BauO NRW denselben Wert an wie die übrigen fünfzehn Länder: 0,4 H, mindestens 3 m. Der Wert 0,8 taucht im Gesetz nicht als Koeffizient auf, sondern als Summe: Stehen sich zwei Gebäude gegenüber und hält jede Seite ihre eigene Abstandsfläche von 0,4 H ein, beträgt der Abstand zwischen beiden Gebäuden zusammen 0,8 H — mehr dazu weiter oben unter „Woher die 0,4 kommen“. Wer diese Summe mit dem Koeffizienten einer einzelnen Wand verwechselt, kommt auf den doppelten Wert.
Wortlaut: § 6 Abs. 5 BauO NRW
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, in Kerngebieten von 0,25 H, jedoch jeweils mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.
Wie die Wandhöhe im Einzelfall gemessen wird, zeigt der Ratgeber Wie nah darf das Gartenhaus an die Grundstücksgrenze? an einem durchgerechneten Beispiel. Wer stattdessen prüfen will, ob sein Gebäude ganz ohne Abstandsfläche an die Grenze darf, nutzt den Grenzbebauungsrechner.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Formel 0,4 H?
H steht für die Wandhöhe. Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 dieser Höhe — bei 3,00 m Wandhöhe also 1,20 m. Weil fast alle Länder zusätzlich ein Mindestmaß von 3 m vorschreiben, greift bei niedrigen Gartenhäusern in der Praxis fast immer das Mindestmaß.
Warum ist der Grenzabstand oft 3 m, obwohl 0,4 H weniger ergibt?
Weil das Gesetz beide Werte nennt und der größere gilt. Bei einem Gartenhaus mit 2,60 m maßgeblicher Wandhöhe ergibt 0,4 H nur 1,04 m. Das gesetzliche Mindestmaß von 3 m ist größer und damit maßgeblich. In Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen liegt es bei 2,50 m.
Wie viel Meter darf ich an der Grenze bauen?
In der Regel 9 m entlang einer einzelnen Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, bei höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe und nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Bereits vorhandene Grenzbauten werden auf diese Längen angerechnet.
Zählt das Dach zur Wandhöhe?
Teilweise. Die Wandhöhe endet am Schnittpunkt von Wand und Dachhaut. Steile Dächer rechnen die Landesbauordnungen anteilig hinzu. Dieser Rechner setzt ein Drittel der Dachhöhe an — eine dokumentierte Vereinfachung, die für die üblichen Gartenhausdächer auf der sicheren Seite liegt.
Warum liest man für Nordrhein-Westfalen manchmal einen Koeffizienten von 0,8?
0,8 H steht in keiner Fassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauO NRW verlangt wie alle anderen fünfzehn Länder 0,4 H, mindestens 3 m. Der Wert 0,8 entsteht nur als Summe, wenn zwei Gebäude einander gegenüberstehen und jede Seite ihre eigene Abstandsfläche von 0,4 H einhält.
Gilt der Koeffizient auch in Gewerbe- und Kerngebieten?
Nein. Für Gewerbe- und Industriegebiete setzen die meisten Landesbauordnungen 0,2 H an, einzelne Länder für weitere Gebietstypen eigene Werte — Nordrhein-Westfalen etwa 0,25 H für Kerngebiete. Welcher Gebietstyp gilt, bestimmt der Bebauungsplan der Gemeinde.

