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Bremen · BremLBO

Baugenehmigung in Bremen: was die BremLBO erlaubt

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) regelt, welche Vorhaben in Bremen ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 12 Brutto-Grundfläche ist ein Gartenhaus in Bremen verfahrensfrei, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBOStand: 04.08.2026

Alle Vorhabenarten in Bremen

Schwellenwerte für verfahrensfreie Vorhaben in Bremen nach BremLBO, je Vorhabenart mit Fundstelle und Prüfdatum.
VorhabenSchwelleFundstelleStand
Gartenhaus12 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Carport50 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Garage50 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Terrassenüberdachung30 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Schwimmbecken100 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wintergarten30 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Einfriedung2 m§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sonstige Nebenanlage12 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Abstandsflächen in Bremen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter.

§ 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 BremLBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 27.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Abstandsfläche vor einer Gartenhauswand, im Vergleich zum MindestmaßEin Gartenhaus mit 2,53 Metern maßgeblicher Wandhöhe steht links. Vor seiner Wand liegt die rechnerische Abstandsfläche von 0,4 mal der Wandhöhe, also etwa 1,01 Meter. Daneben ist das gesetzliche Mindestmaß von 3,00 Metern eingetragen, das bis zur Grundstücksgrenze reicht und in diesem Fall maßgeblich ist, weil es größer ist als der Rechenwert.GartenhausH = 2,53 m0,4 × H = 1,01 mMindestmaß 3,00 mGrundstücksgrenzeDie Fläche muss vollständigauf dem eigenen Grundstück liegen.
Maßgeblich ist der größere der beiden Werte. Bei Gartenhäusern ist das fast immer das Mindestmaß — die Formel greift erst ab 7,50 m Wandhöhe (bei einem Mindestmaß von 3,00 m).
  • Bremen regelt die Abstandsflächentiefe in § 6 Abs. 6, nicht wie die meisten Länder in Absatz 5.

An die Grenze bauen in Bremen

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 18,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen, Carports, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, überdachte Fahrradabstellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern, wobei Dachüberstände und Gesimse von insgesamt nicht mehr als 0,50 Metern unberücksichtigt bleiben. Die Länge der Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauungen nach Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 6 darf auf einem Grundstück insgesamt 18 Meter nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 26.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Zwölf Quadratmeter — und drei Meter mehr an der Grenze

Zwölf Quadratmeter: Bremen ist das einzige Land mit dieser Zahl. Sie liegt zwischen den zehn Quadratmetern von Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen und den dreißig Quadratmetern Mecklenburg-Vorpommerns, und sie trifft genau das Format, das der Baumarkt als Standardgerätehaus führt: 3,00 × 4,00 m sind 12,00 m² und damit punktgenau an der Schwelle. Zwei Zentimeter Wandstärke mehr, und der Bauantrag wird fällig — gemessen wird das Außenmaß.

An der Grundstücksgrenze ist Bremen dagegen großzügiger als der Bundesdurchschnitt. Dreizehn Länder begrenzen die grenznahe Bebauung auf insgesamt 15 m; Bremen und Nordrhein-Westfalen lassen 18 m zu. Drei Meter Unterschied sind kein Rundungsfehler, sondern eine weitere Einzelgarage: Wer an einer Grenze schon 9 m ausgeschöpft hat, darf an der zweiten in Bremen 9 m anfügen und in Bayern nur 6 m.

Eine Eigenheit der Zuständigkeit kommt hinzu. Das Land Bremen besteht aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit getrennten Bauordnungsämtern. Die Landesbauordnung gilt für beide gleich — die Adresse, an die der Antrag geht, unterscheidet sich.

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und § 6 Abs. 8 Satz 2 BremLBOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024, § 61 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 8, Volltextansicht im Transparenzportal Bremen; die Auszählung der Gesamtlängen über alle sechzehn Länder aus dem Datensatz dieser Website.

Besonderheiten Bremens

  • Das Land Bremen umfasst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit getrennten Bauordnungsämtern; die Landesbauordnung gilt für beide.

Das Änderungsprotokoll verzeichnet 5 Einträge zu Bremen; der jüngste stammt vom 9. September 2026. Zum Änderungsprotokoll

Zuständige Behörde finden

Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Landesportal Bremen

Häufige Fragen zu Bremen

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 12 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Bremen nicht.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Bremen zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 BremLBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf ich in Bremen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 18 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BremLBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Ist ein Carport in Bremen genehmigungsfrei?

Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.

Ist eine Terrassenüberdachung in Bremen genehmigungsfrei?

Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.

Gilt die Verfahrensfreiheit in Bremen auch im Außenbereich?

Nein. BremLBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.