Rheinland-Pfalz · LBauO RP
Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz: was die LBauO RP erlaubt
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP) regelt, welche Vorhaben in Rheinland-Pfalz ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz verfahrensfrei, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³ — dort steht dem Vorhaben aber meist § 35 BauGB entgegen. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauOStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Rheinland-Pfalz
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 50 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 50 m³ | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | 50 m³ | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | ohne Größengrenze | § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 50 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen.
An die Grenze bauen in Rheinland-Pfalz
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Das Land, das auch das Dach in Kubikmetern misst
Bei Rheinland-Pfalz ist nicht die Zahl die Besonderheit, sondern die Einheit. Drei Vorhabenarten misst das Land in Kubikmetern, die anderswo in Quadratmetern gemessen werden: das Gartenhaus mit 50 m³, die Terrassenüberdachung mit 50 m³ und den Wintergarten mit 50 m³. Für die überdachte Terrasse ist Rheinland-Pfalz damit allein — zwölf Länder nennen dort eine Fläche, meist 30 m², Niedersachsen 40 m².
Was das praktisch heißt, zeigt die Umrechnung. Eine Terrassenüberdachung von 3,00 m Tiefe und 5,00 m Breite hat 15 m² Fläche; bei 2,60 m mittlerer Höhe sind das 39 m³ und damit deutlich unter der Schwelle. Dieselbe Überdachung mit 3,50 m Höhe kommt auf 52,5 m³ und ist darüber — obwohl sich an der Fläche nichts geändert hat. In einem Flächenland wäre die Höhe für diese Frage bedeutungslos; hier entscheidet sie.
Zwei Wörter kommen dazu, und beide erschweren die Suche. Die Abstandsflächen stehen in § 8 LBauO und nicht wie in den meisten Ländern in § 6. Und das Gesetz spricht durchgehend vom „umbauten Raum“, nicht vom Brutto-Rauminhalt. Gemeint ist dieselbe Größe.
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Abs. 2 Nr. 2 LBauOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Abs. 2 Nr. 2 sowie § 8, auf dem Landesrechtsportal Rheinland-Pfalz; die Auszählung der Einheiten über alle sechzehn Länder aus dem Datensatz dieser Website.
Besonderheiten Rheinland-Pfalz’
- Rheinland-Pfalz regelt die Abstandsflächen in § 8 LBauO, nicht wie die meisten Länder in § 6.
- Die LBauO spricht durchgehend vom „umbauten Raum“, nicht vom Brutto-Rauminhalt. Gemeint ist dieselbe Größe.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 3 Einträge zu Rheinland-Pfalz; der jüngste stammt vom 13. August 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal Rheinland-PfalzHäufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB meist unzulässig.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 8 Abs. 6 Satz 1 und 2 LBauO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?
Bis 50 m³ überdachter Grundfläche, so § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Rheinland-Pfalz auch im Außenbereich?
Nein. LBauO RP nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

