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Vorlage: Fehler melden

Kopieren Sie die folgenden Zeilen in eine E-Mail an kontakt@genehmigungscheck.de und füllen Sie aus, was Sie wissen. Unvollständig ist besser als gar nicht — die Fundstelle allein genügt schon, um die Sache nachzulesen.

Betreff: Fehler in einem Rechtswert

Seite:        (Adresse der Seite, auf der der Wert steht)
Angabe dort:  (was die Seite sagt — Zahl, Einheit, Fundstelle)
Richtig ist:  (was Ihrer Kenntnis nach gilt)
Fundstelle:   (Paragraph und, wenn möglich, Link zum Landesrechtsportal)
Gelesen am:   (Datum, an dem Sie den Gesetzestext aufgerufen haben)

Anmerkung:

Was danach passiert: Die genannte Stelle wird am amtlichen Portal nachgelesen. Bestätigt sich die Abweichung, wird die Zeile korrigiert und die Änderung mit Datum, Fundstelle und Begründung ins Änderungsprotokoll geschrieben — auch dann, wenn der Fehler hier entstanden ist. Bestätigt sie sich nicht, bekommen Sie die Fundstelle zurück, auf der die bisherige Angabe beruht. Geändert wird nicht auf Widerspruch, sondern auf Gesetzestext.

Für alles andere — Presse, Datensatz, Widget — genügt eine formlose E-Mail an dieselbe Adresse.

Keine Beratung zum Einzelfall

Wir können und dürfen keine Auskunft zu Ihrem konkreten Vorhaben geben — das wäre eine Rechtsdienstleistung und ist uns nicht erlaubt. Verbindlich entscheidet die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; für eine belastbare Vorabklärung gibt es die Bauvoranfrage.