Kontakt
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Wir betreiben bewusst kein Kontaktformular: Ein Formular verarbeitet Daten, die eine E-Mail ohnehin enthält, und erfordert dafür zusätzliche Technik auf einer Website, die sonst ohne Serververarbeitung auskommt.
Die Anbieterangaben und die redaktionelle Verantwortung stehen im Impressum.
Womit Sie uns besonders helfen
Fehler in einem Rechtswert
Nennen Sie Bundesland, Vorhabenart und die Fundstelle, die aus Ihrer Sicht zutrifft. Jede belegte Korrektur wird zeitnah übernommen und erscheint mit Datum und Begründung im Änderungsprotokoll.
Fachliche Prüfung
Die Rechtsinhalte werden juristisch geprüft — durch Konrad Richter, Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Universität Greifswald. Eine Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht ist damit nicht verbunden und wird hier auch nicht ausgewiesen. Für die laufende bautechnische Gegenprüfung sprechen wir weiterhin mit Bauingenieurinnen und Bauingenieuren; wer dazukommt, wird namentlich mit Qualifikation ausgewiesen.
Datensatz und Schnittstelle
Der Datensatz steht unter CC BY 4.0 als JSON bereit. Für Händler und Konfiguratoranbieter steht unter /widget/ ein einbettbares Prüfwerkzeug bereit.
Presse
Für Anfragen zu Methodik, Datenerhebung und Prüfverfahren stehen wir zur Verfügung.
Vorlage: Fehler melden
Kopieren Sie die folgenden Zeilen in eine E-Mail an kontakt@genehmigungscheck.de und füllen Sie aus, was Sie wissen. Unvollständig ist besser als gar nicht — die Fundstelle allein genügt schon, um die Sache nachzulesen.
Betreff: Fehler in einem Rechtswert Seite: (Adresse der Seite, auf der der Wert steht) Angabe dort: (was die Seite sagt — Zahl, Einheit, Fundstelle) Richtig ist: (was Ihrer Kenntnis nach gilt) Fundstelle: (Paragraph und, wenn möglich, Link zum Landesrechtsportal) Gelesen am: (Datum, an dem Sie den Gesetzestext aufgerufen haben) Anmerkung:
Was danach passiert: Die genannte Stelle wird am amtlichen Portal nachgelesen. Bestätigt sich die Abweichung, wird die Zeile korrigiert und die Änderung mit Datum, Fundstelle und Begründung ins Änderungsprotokoll geschrieben — auch dann, wenn der Fehler hier entstanden ist. Bestätigt sie sich nicht, bekommen Sie die Fundstelle zurück, auf der die bisherige Angabe beruht. Geändert wird nicht auf Widerspruch, sondern auf Gesetzestext.
Für alles andere — Presse, Datensatz, Widget — genügt eine formlose E-Mail an dieselbe Adresse.
Keine Beratung zum Einzelfall
Wir können und dürfen keine Auskunft zu Ihrem konkreten Vorhaben geben — das wäre eine Rechtsdienstleistung und ist uns nicht erlaubt. Verbindlich entscheidet die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; für eine belastbare Vorabklärung gibt es die Bauvoranfrage.

