Brandenburg · BbgBO
Baugenehmigung in Brandenburg: was die BbgBO erlaubt
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt, welche Vorhaben in Brandenburg ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Brandenburg verfahrensfrei, so § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBOStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Brandenburg
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 75 m³ | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 30 m² | § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 61 Abs. 2 Nr. 6 BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | 20 m² | § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 61 Abs. 2 Nr. 7 BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 75 m³ | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Brandenburg
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 Meter.
An die Grenze bauen in Brandenburg
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, einschließlich auf ihren Dächern errichteten Solaranlagen, mit einer mittleren Wandhöhe der grenznahen Wand bis zu 3 Meter und einer Gesamtgebäudelänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Anlagen darf auf einem Grundstück insgesamt 15 Meter nicht überschreiten.
- Die Privilegierung endet bei einer Dachneigung über 45 Grad. Ein steiles Satteldach an der Grenze fällt aus der Regelung heraus, auch wenn die mittlere Wandhöhe unter 3 m bleibt.
Der Katalog steht hier in Absatz 2, nicht in Absatz 1
Dreizehn Länder führen ihre verfahrensfreien Vorhaben im ersten Absatz der Vorschrift, Hamburg und Hessen verweisen aus dem Paragraphen heraus auf eine Anlage. Brandenburg ist das einzige Land, das den Katalog in den zweiten Absatz stellt: § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO trägt die 75 m³ für das Gartenhaus. Wer aus einer Vorlage „§ 61 Abs. 1“ übernimmt — und die meisten Vorlagen im Netz sind an der Musterbauordnung gebaut —, zitiert hier die falsche Stelle.
Der Wintergarten hat hier ein Maß, das nur Brandenburg und Thüringen nennen: 20 m². Neun Länder stellen einen Wintergarten überhaupt nicht frei, vier ziehen die Grenze bei 30 m², Rheinland-Pfalz rechnet in Kubikmetern. Zwanzig Quadratmeter sind ein Anbau von 4,00 × 5,00 m — für eine Terrasse an der Südseite eines Reihenhauses reichlich, für den verglasten Vorbau eines freistehenden Hauses eng.
Die zweite Falle ist ein Datum. Maßgeblich ist die Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018; die Vorgängerfassung von 2008 ist außer Kraft, wird aber weiterhin verlinkt und führte eine Abstandsflächentiefe von 0,5 H. Wer sie erwischt, rechnet mit dem Anderthalbfachen des heutigen Maßes.
§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018, § 61 Abs. 2, im Landesrechtsportal BRAVORS; die Vergleichszahlen zum Wintergarten aus dem Datensatz dieser Website.
Besonderheiten Brandenburgs
- Maßgeblich ist die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018. Die bis Juni 2016 geltende Vorgängerfassung von 2008 ist außer Kraft, wird im Netz aber weiterhin verlinkt — sie enthielt unter anderem eine Abstandsflächentiefe von 0,5 H.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 3 Einträge zu Brandenburg; der jüngste stammt vom 13. August 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal BrandenburgHäufige Fragen zu Brandenburg
Wie groß darf ein Gartenhaus in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?
Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Brandenburg nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Brandenburg zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 bis 3 BbgBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Brandenburg direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BbgBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Brandenburg genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Brandenburg genehmigungsfrei?
Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Brandenburg auch im Außenbereich?
Nein. BbgBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

