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Thüringen · ThürBO

Baugenehmigung in Thüringen: was die ThürBO erlaubt

Thüringer Bauordnung (ThürBO) regelt, welche Vorhaben in Thüringen ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 10 Brutto-Grundfläche ist ein Gartenhaus in Thüringen verfahrensfrei, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBOStand: 04.08.2026

Alle Vorhabenarten in Thüringen

Schwellenwerte für verfahrensfreie Vorhaben in Thüringen nach ThürBO, je Vorhabenart mit Fundstelle und Prüfdatum.
VorhabenSchwelleFundstelleStand
Gartenhaus10 m²§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Carport50 m²§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Garage50 m²§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Terrassenüberdachung30 m²§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Schwimmbecken100 m³§ 63 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wintergarten20 m²§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Einfriedung2 m§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sonstige Nebenanlage10 m²§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Abstandsflächen in Thüringen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, deren Nutzung mit einem Gewerbe- oder Industriegebiet vergleichbar ist, genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Abstandsfläche vor einer Gartenhauswand, im Vergleich zum MindestmaßEin Gartenhaus mit 2,53 Metern maßgeblicher Wandhöhe steht links. Vor seiner Wand liegt die rechnerische Abstandsfläche von 0,4 mal der Wandhöhe, also etwa 1,01 Meter. Daneben ist das gesetzliche Mindestmaß von 3,00 Metern eingetragen, das bis zur Grundstücksgrenze reicht und in diesem Fall maßgeblich ist, weil es größer ist als der Rechenwert.GartenhausH = 2,53 m0,4 × H = 1,01 mMindestmaß 3,00 mGrundstücksgrenzeDie Fläche muss vollständigauf dem eigenen Grundstück liegen.
Maßgeblich ist der größere der beiden Werte. Bei Gartenhäusern ist das fast immer das Mindestmaß — die Formel greift erst ab 7,50 m Wandhöhe (bei einem Mindestmaß von 3,00 m).

An die Grenze bauen in Thüringen

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wo Thüringen seine Vorschriften hinstellt

Thüringen hat keine Zahl, die es allein führt — jede seiner Schwellen teilt es mit mindestens einem anderen Land. Seine Eigenheit ist nicht der Inhalt der Regeln, sondern ihr Ort, und daraus entstehen die Fehlzitate. Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in § 63 ThürBO; zehn Länder führen sie in § 60 oder § 61, und den § 63 teilt Thüringen allein mit Hessen. Die Grenzbebauung steht in § 6 Abs. 7 — außer Thüringen legt nur Bayern sie in den siebten Absatz, elf Länder nehmen den achten, Hessen den zehnten und Rheinland-Pfalz den neunten.

Besonders teuer ist die Verwechslung mit § 60 ThürBO: Der regelt Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden. Wer in einer Anfrage an das Bauamt „§ 60 ThürBO“ schreibt und die Freistellung meint, benennt die Behördenvorschrift und nicht sein Vorhaben — und bekommt eine Rückfrage statt einer Antwort.

Inhaltlich gehört Thüringen mit Berlin und Sachsen-Anhalt zur Gruppe der kleinsten Schwellen: 10 m² Grundfläche für das Gartenhaus. Ein Gerätehaus von 3,00 × 3,00 m passt, eines von 3,00 × 4,00 m nicht mehr. Der verglaste Anbau darf dagegen größer sein als der Schuppen — für den Wintergarten nennt § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO 20 m², das Doppelte.

§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO; § 6 Abs. 7 ThürBOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Thüringer Bauordnung, § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. h sowie § 6 Abs. 7, auf dem Landesrechtsportal Thüringen; die Auszählung der Paragraphenstellen über alle sechzehn Länder aus dem Datensatz dieser Website.

Besonderheiten Thüringens

  • Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in Thüringen in § 63 ThürBO. § 60 ThürBO regelt Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden und wird häufig verwechselt.
  • Die Grenzbebauung steht in Thüringen in § 6 Abs. 7, nicht in Absatz 8.

Das Änderungsprotokoll verzeichnet 5 Einträge zu Thüringen; der jüngste stammt vom 13. August 2026. Zum Änderungsprotokoll

Zuständige Behörde finden

Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Landesportal Thüringen

Häufige Fragen zu Thüringen

Wie groß darf ein Gartenhaus in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 10 m² Brutto-Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Thüringen nicht.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Thüringen zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf ich in Thüringen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Ist ein Carport in Thüringen genehmigungsfrei?

Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.

Ist eine Terrassenüberdachung in Thüringen genehmigungsfrei?

Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.

Gilt die Verfahrensfreiheit in Thüringen auch im Außenbereich?

Nein. ThürBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.