Zum Inhalt springen
GenehmigungscheckGenehmigungscheck
Genehmigung prüfen

Brutto-Rauminhalt

Auch: BRI, umbauter Raum, Kubatur, Rauminhalt

Rechtsstand: 12.09.2026

Was bedeutet „Brutto-Rauminhalt“?

Der Brutto-Rauminhalt ist das Volumen eines Gebäudes, gemessen von den Außenkanten der Umfassungsflächen einschließlich des Dachraums. Er wird in Kubikmetern angegeben und ist in den meisten Landesbauordnungen die maßgebliche Größe für die Verfahrensfreiheit eines Gartenhauses.

Rechtsgrundlage: DIN 277-1 (Ermittlungsmethode, in den Landesbauordnungen nicht ausdrücklich benannt)Stand: 12.09.2026

Gemessen wird außen, nicht innen. Wandstärke, Dachüberstand über der Wandflucht und der Raum unter der Dachschräge zählen mit — die begehbare Innenfläche ist eine andere und stets kleinere Zahl.

Bei einem Flachdach entspricht der Brutto-Rauminhalt der Grundfläche multipliziert mit der Wandhöhe. Bei einem Satteldach kommt das halbe Volumen des Dachraums hinzu, bei einem Pultdach wird mit der mittleren Höhe aus Trauf- und Firsthöhe gerechnet.

Die Abkürzung lautet BRI. Herstellerangaben in Katalogen beziehen sich häufig auf die Grundfläche oder den Innenraum und sind deshalb nicht ohne Weiteres mit der Landesschwelle vergleichbar.

Nicht jedes Land rechnet in Kubikmetern. Für ein Gartenhaus nennen elf Länder eine Grenze in Kubikmetern Brutto-Rauminhalt, die übrigen fünf eine in Quadratmetern Grundfläche. Welche der beiden Größen zählt, steht im Katalog des Landes und nicht im Prospekt des Herstellers.

Eine Definition des Begriffs steht in keiner Landesbauordnung. Die Bauordnungen benutzen ihn als Schwelle und setzen als bekannt voraus, wie er ermittelt wird; auch die Musterbauordnung nennt Kubikmeterwerte, ohne den Rauminhalt zu definieren. Ausgefüllt wird die Lücke durch die DIN 277, und deshalb steht sie hier als Fundstelle und nicht ein Paragraph.

Nicht zu verwechseln ist der Brutto-Rauminhalt mit der **Baumasse** des § 21 BauNVO, obwohl beide in Kubikmetern gemessen werden. Die Baumasse reicht von der Oberkante des Fußbodens des untersten bis zur Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses — der Dachraum bleibt dabei ausdrücklich außer Betracht. Genau der Dachraum ist beim Gartenhaus aber der Teil, über den die Schwelle entschieden wird. Wer die eine Größe für die andere nimmt, rechnet bei einem Satteldach ein Drittel des Volumens heraus und kommt auf eine Zahl, mit der die Behörde nicht arbeitet.

Steht das Bauwerk auf Stützen, zählt der Raum darunter voll mit — ein aufgeständertes Gartenhaus wird durch die Aufständerung nicht kleiner, sondern größer. Auch das ist ein Punkt, an dem Prospektangaben und Landesschwelle regelmäßig auseinandergehen.

Als Überschlag lässt sich die Beziehung zwischen den beiden Einheiten so fassen: Bei einer mittleren Höhe um 2,50 m entspricht ein Quadratmeter Grundfläche etwa zweieinhalb Kubikmetern Rauminhalt. Zehn Quadratmeter sind damit rund 25 m³, dreißig Quadratmeter rund 75 m³. Wer eine Übersicht liest, in der beide Einheiten untereinander in einer Spalte stehen, kann die Zeilen mit diesem Faktor überhaupt erst vergleichen — verlassen sollte er sich darauf nicht, denn maßgeblich ist die Einheit, die im Katalog seines Landes steht, und gerechnet wird mit der wirklichen Höhe und nicht mit dem Überschlag.

Beispiel

Ein Gartenhaus von 4 × 3 m mit 2,20 m Wandhöhe, 3,00 m Firsthöhe und Satteldach hat 12 m² Grundfläche. Die mittlere Höhe der Umfassung beträgt 2,60 m — Wandhöhe plus die halbe Dachhöhe. Der Brutto-Rauminhalt ist das Produkt aus beidem: 31,2 m³. Damit bleibt dieses Haus in acht der elf Länder mit Kubikmetergrenze verfahrensfrei; in Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein liegt es darüber.

Häufiger Irrtum

Am häufigsten wird der Brutto-Rauminhalt mit dem Innenraum verwechselt. Wer die begehbare Fläche mit der lichten Raumhöhe multipliziert, rechnet Wandstärke und Dachraum heraus und kommt auf einen kleineren Wert als die Behörde. Wie groß der Unterschied ausfällt, zeigt schon der Dachraum allein: ohne ihn hätte das Beispielhaus 26,4 m³ statt 31,2 m³ — und in Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein eine andere Antwort.

Im Gesetzeswortlaut

Der Begriff steht im Wortlaut, den diese Seite aus zwölf der sechzehn Landesbauordnungen zitiert. Die Fundstelle und den vollständigen Satz nennt die jeweilige Landesseite:

Mehr dazu

Siehe auch